VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Nach Vorliegen der Agenda zur Verwaltungsreform im Land Berlin hat die federführende Senatskanzlei inzwischen erste Schritte zur Gestaltung des Reformprozesses eingeleitet.

Einer der zentralen Punkte der Reform ist dabei die Erarbeitung eines neuen Gesetzes über die Aufgaben und Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem eine klare Strukturierung der Zuständigkeiten und Neuordnung der  Aufgabenverteilung, die Konkretisierung der Leitungsaufgaben der Hauptverwaltung, die Neureglung der Aufsicht, ein Schlichtungsverfahren zur Klärung von Zuständigkeitsstreitigkeiten sowie die Finanzbeziehungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken.

Neben der Beteiligung der Haupt- und Bezirksverwaltungen sowie des Rats der Bürgermeister werden auch Vertreter von Verbänden und aus der Wissenschaft mit ihrer Expertise in den Reformprozess einbezogen. In diesem Rahmen ist neben der IHK, dem VBKI, der Architekten- und Handwerkskammer, der Stiftung Zukunft und den Gewerkschaften auch unser Verband an der Diskussion über die notwendigen Reformmaßnahmen beteiligt. Dabei haben die ersten Gespräche gezeigt, dass wir mit unseren Forderungen für eine erfolgreiche Reform der Berliner Verwaltung nicht alleinstehen.

Nach den derzeitigen Planungen soll ein entsprechender Gesetzentwurf Ende 2024 vorliegen, um dann 2025 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden zu können.

Der Vorstand