Presseerklärung vom 6. Oktober 2021
Die in der Berliner Presse berichtete Vielzahl von Pannen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen durchaus geeignet sein können, das Wahlergebnis insgesamt in Frage zu stellen, zumindest aber Nachwahlen erforderlich zu machen, hat wieder einmal die mangelnde Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung bildhaft vor Augen geführt. Dass der amtierende rot-rot-grüne Senat und ihr Innensenator ihre Hände in Unschuld waschen, jede Verantwortung von sich weisen und allein auf die Zuständigkeit der Landeswahlleiterin und der Bezirke verweisen, illustriert eindrucksvoll die seit Jahren übliche Praxis, mögliche Verantwortung für das Verwaltungshandeln zu verschleiern bzw. von sich zu schieben.
Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen fordert die künftige Regierungskoalition auf, bereits in den Koalitionsverhandlungen die Weichen für die dringend notwendige Modernisierung der Berliner Verwaltung zu stellen. Die gesamtstädtischen, und ministeriellen, Steuerungsaufgaben sowie die bezirklichen Aufgaben sind eindeutig voneinander abzugrenzen. Vor allem sind klare und eindeutige Verantwortlichkeiten und entsprechende Eingriffsmöglichkeiten des Senats zu schaffen. Die in der abgelaufenen Legislaturperiode vom Senat diskutierten Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken können dies nicht ersetzen. Denn sie wären letztlich weder bindend, geschweige denn rechtlich durchsetzbar.
Im Interesse einheitlicher Lebensverhältnisse in unserer Stadt sollte daher die im Zuge der Verwaltungsreform der neunziger Jahre weitgehend abgeschaffte Fachaufsicht des Senats über die Bezirksverwaltungen wieder eingeführt werden. Denn nur so kann die gleichartige und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben und die zweckentsprechende einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens in den politisch oft sehr heterogenen Bezirksverwaltungen wirksam gewährleistet werden.
Eine Einheitsgemeinde wie Berlin benötigt eine transparente, effektive und bürgerfreundliche Verwaltung. Daher ist zur Sicherstellung einer klar strukturierten und effektiven Verwaltungstätigkeit eine gesetzlich vorgeschriebene, einheitliche Struktur der Bezirksämter, ihrer Abteilungen und Fachbereiche (Ämter) unverzichtbar. Diese Struktur sollte sich gleichermaßen in den Aufgabenzuschnitten der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen widerspiegeln, um klare Zuordnungen und Verantwortlichkeiten zu schaffen. Einheitliche Strukturen der Bezirksämter sind auch wichtige Grundlage einer zügigen und umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Für bezirkliche Sonderwege ist in einer Einheitsgemeinde im Interesse einheitlicher Lebensverhältnisse kein Raum. Dies sollte gerade angesichts der aktuellen Wahlergebnisse und der darin erkennbaren zunehmenden Spaltung der Stadtgesellschaft allen Beteiligten einleuchten.
Verband Berliner Verwaltungsjuristen e.V.