BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN

Auch für 2025 sollten Sie wegen der Höhe der Besoldung oder Versorgung noch bis zum 31. Dezember 2025 Widerspruch erheben.

Die gerade ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung beschränkt sich auf die Jahre 2008 bis 2020 und es bleibt abzuwarten, wie Senat und Abgeordnetenhaus hier nachbessern und auch nachfolgende Zeiträume berücksichtigen werden.

Hier finden Sie unseren Muster-Widerspruch, den Sie nach Ihren persönlichen
Verhältnissen anpassen können.