Die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist da:
Berliner Besoldungsrecht in weiten Teilen verfassungswidrig!
Mit dem am 19.11.2025 veröffentlichtem Beschluss (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025, 2 BvL 5/18 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig ist.
Das Gericht hat dabei festgestellt, dass rund 95% der geprüften Besoldungsgruppen der A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz unvereinbar sind. Nunmehr muss das Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen. Allein für die Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 hat das Bundesverfassungsgericht für einige wenige Zeiträume keine Verletzung der alimentationsrelevanten Kriterien festgestellt. Zur besseren Übersicht hat das Gericht die Verletzung des Mindestabstandsgebots und die vier nach seiner Rechtsprechung maßgeblichen Parameter für die einzelnen Besoldungsgruppen und Jahre tabellarisch zusammengefasst:

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen begrüßt die schon lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie schafft (nicht nur) für die Beamtinnen und Beamten, die in den vergangenen Jahren
Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben, Rechtsklarheit und bestätigt unsere langjährige Rechtsauffassung, dass das Land Berlin die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten spätestens nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Jahre 2020 hätte anpassen müssen. Auf dieses Versäumnis des Landes Berlin hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nachdrücklich hingewiesen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat sind nunmehr gefordert, zügig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und Entscheidungen über ein Reparaturgesetz sowie eine Neufassung der Besoldungstabellen, verbunden mit einer sachgerechten, das Willkürverbot beachtenden Staffelung der Kinderzuschläge, herbeizuführen.
Bei der Ausgestaltung der Besoldung sollte sich der Gesetzgeber auch der Tatsache bewusst sein, dass es dabei nicht allein um die Wahrung der berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten geht. Denn ein motiviertes, leistungsfähiges und angemessen besoldetes Berufsbeamtentum ist eine zentrale Säule des Rechtsstaats und ein Bollwerk bei der Abwehr von Übergriffen auf das Prinzip der freiheitlichen Demokratie.
Wir werden uns die Entscheidungsgründe in den kommenden Tagen genauer ansehen und an dieser Stelle sowie im Rahmen einer Veranstaltung informieren.
Hier finden Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in voller Länge.
Der Vorstand