VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Eine starke Stadt mit starken Bezirken“ - Wer wünschte dies nicht, gerade in einer Stadt wie Berlin, deren Verwaltung sowohl von Vertretern der Regierungsparteien als auch der Bezirke und der Opposition gleichermaßen als leistungsschwach und dringend reformbedürftig angesehen wird.

Beklagt werden insbesondere die vielfach unklare Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten bei gesamtstädtischen und sonstigen kommunalen Aufgaben, sich überlagernde Zuständigkeiten und zeitraubende Beteiligungsverfahren sowie gravierende Steuerungsdefizite seitens der Senatsverwaltungen. So hat der Rechnungshof von Berlin in seinem aktuellen Jahresbericht 2020 u.a. eine seit vielen Jahren völlig unzureichende Wahrnehmung der gesamtstädtischen Steuerungsverantwortung im öffentlichen Gesundheitswesen, zum Beispiel beim präventiven Kinderschutz und Infektionsschutz, aber auch unzureichende Steuerungsmaßnahmen beim Schulbau sowie beim Vertragsmanagement städtebaulicher Verträge beanstandet. Völlig unbefriedigend ist auch, dass eine ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungsaufgaben und die zweckentsprechende und gleichartige Ausübung des Verwaltungsermessens in den politisch oft sehr heterogenen Bezirksämtern nicht immer gewährleistet ist.

Vor diesem Hintergrund ist der Verband Berliner Verwaltungsjuristen e.V. der Auffassung, dass es zur Verwaltungsmodernisierung nicht nur neuer Steuerungsmodelle und einzelner Rechtsanpassungen bedarf. Berlin benötigt vielmehr eine grundlegende Neuregelung des Zusammenwirkens von Senat und Bezirken und der inneren Bezirksverfassung.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen hält folgende Kernpunkte einer Reform für unverzichtbar:

  1. Klare und eindeutige Abgrenzung der vom Senat wahrzunehmenden gesamtstädtischen Aufgaben und der bezirklichen Aufgaben.
    Es bedarf einer detaillierten Aufgabenbeschreibung und -verteilung im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz. Eindeutige Verantwortlichkeiten sind zu schaffen. Gemeinsame Zielvereinbarungen können sie nicht ersetzen. Vielmehr eröffnet die gern beschworene gemeinsame Verantwortung nur allzu oft die Möglichkeit, sich jeder individuellen Verantwortung zu entziehen.
  2. Konsequente Aufgabenkritik
    Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik sind ineffiziente und verzichtbare Verwaltungsprozesse zu identifizieren und abzuschaffen. Umfangreiche, oft zeitraubende Beteiligungsverfahren sind kritisch zu hinterfragen, auf ein unverzichtbares Mindestmaß zurückzuführen oder aufzugeben.
  3. Fachaufsicht der Senatsverwaltungen über die Bezirksämter
    Die im Zuge der Verwaltungsreform der neunziger Jahre weitgehend abgeschaffte Fachaufsicht des Senats über die Bezirksämter sollte wieder eingeführt werden. Nur so kann eine einheitliche und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben und die zweckentsprechende Handhabung des Verwaltungsermessens in den politisch sehr heterogenen Bezirksverwaltungen gewährleistet werden. Dies ist im Interesse der gebotenen gleichartigen Lebensverhältnisse in ganz Berlin unverzichtbar. Es ist für die Stadtgesellschaft nicht hinnehmbar, das gleiche Sachverhalte im Bezirk A anders behandelt und entschieden werden als im Bezirk B.
  4. Gesetzlich verankerte und verbindliche einheitliche Struktur der Bezirksämter, ihrer Abteilungen und Ämter
    Eine gesetzlich festgelegte und verbindliche einheitliche Struktur der Bezirksämter, Ihrer Abteilungen und Fachbereiche (Ämter), verbunden mit einer einheitlichen Benennung der Abteilungen, ist dringend erforderlich. Nur so können klare Zuständigkeiten sichergestellt und zugleich das wichtige Interesse der Bürger an einer in ganz Berlin einheitlichen und transparenten Verwaltungsstruktur erreicht werden. Es besteht kein sachlich überzeugender Grund, den in den Berliner Bezirken noch immer bestehenden Wildwuchs der Gliederung und Benennung der Geschäftsbereiche der Bezirksämter weiter aufrechtzuerhalten.
    Die gesetzlich festgelegten verbindlichen Strukturen sollten sich auch in den Aufgabenzuschnitten der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen widerspiegeln, um klare Zuordnungen und Verantwortlichkeiten zu schaffen.
  5. Stärkung der Bezirksbürgermeister durch Direktwahl und Eingriffsrechte
    Derzeit führen die Bezirksstadträte ihre Abteilungen (Geschäftsbereiche) in eigener Verantwortung, ohne dass es ein Eingriffsrecht des Bezirksbürgermeisters in Bezug auf die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Aufgabenerledigung gibt. Dies ist angesichts der sehr heterogenen politischen Zusammensetzung der Bezirksämter im Interesse einer leistungsfähigen und an Recht und Gesetz orientierten Verwaltung nicht mehr zu vertreten. Dies gilt umso mehr angesichts der im bundesweiten Vergleich extrem geringen Anforderungen an die Qualifikation der Berliner Bezirksamtsmitglieder, die auf Grund der Komplexität der Aufgaben und den Herausforderungen dieser Stadt mit dem Wunsch nach einer leistungsfähigen und effizienten Bezirksverwaltung und einem erfolgreichen Stadtmanagement nicht zu vereinbaren sind.
    Die gebotene Stärkung der Bezirksbürgermeister könnte durch ihre Direktwahl und ein im Gesetz verankertes Eingriffs- und Durchgriffsrecht gegenüber den Bezirksstadträten erreicht werden.
    Erwägenswert ist in diesem Zusammenhang die Einführung der in fast allen übrigen Bundesländern bestehenden und bewährten sog. Ratsverfassung. Dort unterstehen die von der Kommunalvertretung gewählten Stadträte (Beigeordnete) den direkt gewählten Bürgermeistern und sind weisungsabhängig. Zudem werden sie im Zuge von Ausschreibungen auf Grund vorgegebener Leistungsanforderungen grundsätzlich nach dem Leistungsprinzip ausgewählt. Derartige Lösungen sind vor dem Hintergrund der Herausforderungen für eine effektive und leistungsfähige Verwaltung weitaus zielführender als der immer wieder auftauchende Wunsch nach einem politischen Bezirksamt oder weiteren Stadträten.
  6. Einheitliche digitale Infrastruktur
    Eine einheitliche und auch für den Bürger einfach zugängliche digitale Infrastruktur ist die Grundlage jeder leistungsfähigen und effektiven Verwaltungstätigkeit im 21. Jahrhundert.
    Interoperable Systeme müssen es ermöglichen, dass sich Verwaltungseinheiten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grenzen jederzeit untereinander austauschen und ohne erhebliche Zeitverluste kooperieren können. Bei klaren Strukturen und eindeutigen Verwaltungs- und Entscheidungsabläufen kann die Digitalisierung anstehende Entscheidungen enorm beschleunigen. Zugleich würde die Grundlage für eine weitgehende Automatisierung von Verwaltungsverfahren und ihre schnelle Erledigung gelegt.

Die Zeit ist reif für eine grundlegende Verwaltungsmodernisierung, die auch vor Verfassungsänderungen nicht Halt machen darf. Dass nicht allein der Verband Berliner Verwaltungsjuristen den dringenden Reformbedarf sieht, zeigen der im Tagesspiegel abgedruckte Gastbeitrag des Staatssekretärs Nägele und zweier BezirksbürgermeisterInnen mit Forderungen zu umfangreichen Rechtsänderungen sowie die grundsätzlich zustimmenden Reaktionen der CDU und IHK. Daher gilt es nunmehr den Schwung zu nutzen und den zutreffenden Analysen der prekären Situation ein zügiges und entschlossenes Handeln folgen zu lassen. Die Bürger haben einen Anspruch darauf.

Wolfgang Hurnik

Berlin, im Oktober 2020