VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Mit dem Senatsbeschluss vom 1. April 2025 zum Verwaltungsstrukturreformgesetz und zur Änderung der Verfassung von Berlin hat der Senat einen großen Schritt zu einer grundlegenden Reform der Struktur und Verbesserung der  Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gemacht.
Zentrale Regelungen sind neben der Schaffung eines einheitlichen Aufgabenkatalogs, der die Aufgaben der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen umfassend abbildet, insbesondere
- die vereinfachte Zuweisung von Zuständigkeiten für gesamtstädtische Durchführungsaufgaben durch eine Rechtsverordnung,
- die Konkretisierung der gesamtstädtischen Steuerungsverantwortung der Senatsverwaltungen,
- die detaillierte Formulierung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden,
- die Dezentralisierung der Bezirksaufsicht beiden fachlich zuständigen Senatsverwaltungen,
- die Senkung und Konkretisierung der Schwelle für das Eingriffsrecht,
- die Schaffung einer Einigungsstelle für Konflikte zwischen den Bezirken und dem Senat,
- die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung,
- Stärkung des Rats der Bürgermeister

Unser Verband hat diese Reformbestrebungen in den letzten Jahren aktiv unterstützt und war Teil eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses, bestehend u.a. aus der Stiftung Zukunft in Berlin, der IHK Berlin, dem VBKI und dem Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg. Mit einem regelmäßigen inhaltlichen Austausch mit dem Regierenden Bürgermeister und der zuständigen Staatssekretärin Klement und ihrem Team sowie Gesprächen mit Bezirksbürgermeistern und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses haben wir die Reform begleitet und unsere Erfahrungen und Überlegungen in die Diskussionen eingebracht.

Nunmehr wird es Aufgabe des Abgeordnetenhauses sein, die Reform einschließlich der notwendigen Änderung der Verfassung von Berlin möglichst noch vor der Sommerpause zu beschließen, damit sie im Jahr 2026 in Kraft treten kann. Es ist zu hoffen, dass die in sorgfältiger Abwägung gefundenen Regelungen im Abgeordnetenhaus nicht ohne Not verwässert bzw. kompliziert werden. Denn jede Regelung, die geeignet ist, die verwaltungsinternen Verfahren zu komplizieren und zu verlängern, gefährdet das Ziel, eine zügig und effektiv arbeitende, bürgerfreundliche Verwaltung zu realisieren.

Das vorliegende Verwaltungsstrukturreformgesetz regelt im Wesentlichen insbesondere das Zusammenspiel von Senat und Bezirken. Die bekannten Probleme und Dysfunktionalitäten gibt es aber auch innerhalb der Bezirke.
Daher ist es dringend erforderlich, in einem nächsten Schritt auch die Bezirksverfassung anzufassen.

Im Mittelpunkt sollten dabei neben einer einheitlichen Abteilungs- und Ämterstruktur insbesondere verbesserte Steuerungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Stärkung der Bezirksbürgermeister stehen.
Vor diesem Hintergrund haben wir unter Beteiligung interessierter Rechtsamtsleitungen eine Arbeitsgruppe gebildet, in der wir im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs auch verbesserte Steuerungsinstrumente und Schritte zu einer Erhöhung der Effizienz der Bezirksverwaltungen erörtern.
Wolfgang Hurnik

Hier finden Sie die Gesetzesvorlagen an das Abgeordnetenhaus von Berlin:
Gesetz zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken (Verwaltungsstrukturreformgesetz – VStRefG):
Verwaltungsstrukturreformgesetz – VStRefG.pdf

Achtzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin:
Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin.pdf