VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Ein Geschenk mit vielen Tücken

Ab November 2020 sollen Berliner Beamtinnen und Beamte sowie die Tarifbeschäftigten im Landesdienst eine Ballungsraumzulage in Höhe von 150 Euro erhalten. Was auf den ersten Blick nach einer eher positiven Nachricht klingt, offenbart bei näherer Betrachtung viele Ungerechtigkeiten und Rechtsprobleme. Abgesehen davon, dass diese Zulage nach unseren Informationen bei der Ermittlung der Differenz der Berliner Besoldung zum Bundesdurchschnitt und dem 2021 angestrebten Ausgleich berücksichtigt werden soll, soll die Zulage nur Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 und entsprechenden Angestellten, nicht aber Versorgungsempfängern gezahlt werden.

Die Beschränkung auf Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 ist schon deshalb nicht plausibel, weil die höheren Lebenshaltungskosten und Mietkosten auch höhere Besoldungsstufen gleichermaßen treffen. Dies betrifft zumindest die gesamte A Besoldung. Die Zulage verschärft insbesondere aber den bereits vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Verstoß gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Denn mit der Zulage verringert sich der vom Gesetzgeber zu beachtende Abstand, z.B. zwischen den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 (Stufe 2), ein weiteres Mal von bisher ca. 275 Euro auf ca. 125 Euro vor Steuern. Dies ist mit den klaren Vorgaben des  Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar. Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen erwägt daher, die Rechtswidrigkeit der geplanten Regelung in einem Musterprozess gerichtlich feststellen zu lassen.

Die vorgesehene Verrechnung der Ballungsraumzulage mit den anstehenden Besoldungserhöhungen im Zuge der Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt zeigt sehr deutlich, dass die Berliner Beamten hier mit einer Mogelpackung „betrogen“ werden sollen. Denn die Ballungsraumzulage ist nicht ruhegehaltsfähig und damit keine wirkliche Besoldungserhöhung. Insbesondere kann sie vom Senat je nach Kassenlage jederzeit wieder einkassiert werden.
Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen fordert, dass die geplante Ballungsraumzulage bei Ermittlung des Besoldungsabstands zu den anderen Bundesländern nicht berücksichtigt und verrechnet wird. Zudem ist das beamtenrechtliche Abstandsgebot strikt zu beachten. Im Übrigen sollte sie auf Grund der gleichen Lebenssituation und Interessenlage für alle Beamten und Versorgungsempfänger gezahlt werden.

Der Vorstand