Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen e.V. hat sich der Berliner Besoldungsallianz, bestehend aus dem Deutschen Richterbund –Landesverband Berlin, dem DGB Berlin-Brandenburg, dem Deutschen Beamtenbund Berlin und dem Hauptpersonalrat Berlin, angeschlossen.
Ziel der Besoldungsallianz ist eine verfassungsgemäße Besoldung der Beamten und Richter in Berlin sowie eine entsprechende Nachzahlung für die vergangenen Jahre. In Ihrem Aufruf für eine verfassungsmäßige Besoldung fordert die Allianz, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ordnungsgemäß umzusetzen:
- Die Senatsverwaltung für Finanzen muss unverzüglich ein Besoldungsnachzahlungsgesetz für den gesamten öffentlichen Dienst in den Jahren 2009 bis 2020 erarbeiten.
- Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 4 sind rückwirkend so anzupassen, dass der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird.
- Alle übrigen Besoldungsgruppen sind rückwirkend mindestens um solche Prozentbeträge zu erhöhen, dass keiner der vom Verfassungsgericht herangezogenen Parameter unterschritten wird.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter vom Land Berlin eine rechtstreue Umsetzung. Weitere Verzögerungen darf es nicht geben. Der Besoldungsgesetzgeber muss einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Bezahlung in den vergangenen 10 Jahren schaffen. Für ein als gerecht empfundenes Besoldungsnachzahlungsgesetz ist es unverzichtbar, alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter mit einzubeziehen.
Das nunmehr vorgelegte „Reparaturgesetz“ ist evident unzureichend und missachtet in weiten Bereichen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Zudem beschränkt es sich allein auf die Richter und Staatsanwälte, obwohl die Grundzüge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gleichermaßen auch die gesamte Beamtenschaft betreffen.
Der Vorstand