Anpassung der Besoldung – so sieht es die Koalitionsvereinbarung vor
Nach der Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021 soll die Besoldung der Berliner Beamten bis 2021 an den Durchschnitt der anderen Bundesländer angepasst werden.
Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn wir auch noch skeptisch bleiben. Denn die jährlichen Anpassungsschritte müssten für die nächsten fünf Jahre deutlich über dem bisher festgelegten „Zuschlag“ von 0,5%-Punkten zur allgemeinen Anhebung ausfallen. Der aktuelle Abstand vom Durchschnitt der Bundesländer beträgt für Verwaltungsjuristen rund 5%-Punkte (rund 200 Euro monatlich). Da die anderen Länder in den nächsten Jahren entsprechend der Tarifentwicklung Anhebungen durchführen, müsste der jährliche „Zuschlag“ zur allgemeinen Erhöhung 1,2 bis 1,5 %-Punkte betragen.
Bei einer Anhebung der sog. Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), wie sie in der Koalitionsvereinbarung als Möglichkeit angesprochen wird, müsste der Betrag jährlich um etwa 500 Euro angehoben werden, um insgesamt an den Durchschnitt der Bundesländer heranzukommen.
Einzelheiten der Besoldungsentwicklung im Bund und in den Ländern entnehmen Sie bitte den Tabellen in der Rubrik „Besoldungsvergleiche“ entnehmen.
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung 2016-2021 (Seiten 140/141)
Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/ Die Grünen Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021
Besoldung, Vergütung und Pensionen im öffentlichen Dienst
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Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßige jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen.
Besonderen Wert legt die Koalition auf eine schnelle Angleichung in den unteren Besoldungsgruppen.
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Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner Beamt*innen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.
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