Kampf um die Meinungsfreiheit – eine Geisterdebatte?
„Das wird man ja noch sagen dürfen.“
Dieser Satz hat in den letzten Jahren eine erstaunlich schnelle Karriere vom Stammtisch bis in die Mitte unserer Gesellschaft gemacht. Offenbar beklagen viele Deutsche ein zunehmend repressives Meinungsklima, in dem sie ihre persönliche politische Meinung nicht mehr frei artikulieren könnten.
Ausweislich der neuesten Shell-Studie meinen mehr als zwei Drittel der 12- bis 27-jährigen, dass man nichts Negatives über Ausländer sagen könne, ohne gleich als Rassist beschimpft zu werden. Eine Mehrheit der Jugend hat das Gefühl, zu sehr mit Denkverboten konfrontiert zu sein. Dem entspricht es, wenn nach einer Allensbach-Umfrage 41 Prozent der Deutschen der Auffassung sind, dass die „politische Korrektheit“ übertrieben werde und 35 Prozent der Befragten eine freie Meinungsäußerung nur noch im privaten Kreis für möglich halten.
Ein Blick in die Presse scheint diesen Eindruck zu bestätigen. Aus Protest gegen die Vorlesungen des Mitbegründers der AfD, Prof. Bernd Lucke, verhindern linke Demonstranten in Hamburg mehrfach dessen Vorlesungen, ein Auftritt des früheren Innenministers Thomas de Maziere an der Universität Göttingen muss wegen massiver Proteste linksgerichteter Gruppen abgesagt werden, ein Geschehen, das die Frankfurter Rundschau bemerkenswerterweise als “Akt des zivilgesellschaftlichen Protests“ verteidigt. In Berlin wird nach einer heftigen Debatte ein Gedicht des Schriftstellers E. Gomringer an der Fassade der Alice Salomon Hochschule wegen vermeintlich sexistischer Inhalte entfernt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die berechtigte Frage, ob die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit in Gefahr ist.
Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die Meinungsfreiheit und damit das individuelle Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht ist insbesondere ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, zugleich aber für einen demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend. Denn nur die Meinungsfreiheit kann gewährleisten, dass sich die Bürger ungehindert am geistigen Meinungskampf beteiligen können. Dies gilt in besonderem Maß in einer repräsentativen Demokratie, weil dieses Grundrecht es auch im Parlament nicht oder nur gering vertretenen Minderheiten ermöglicht, sich öffentlich frei zu artikulieren.
Dass die verfassungsrechtlich durch Art. 5 Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit durch ein gesellschaftlich zunehmend repressives Klima ernsthaft unmittelbar gefährdet ist, kann angesichts der geltenden Rechtslage nicht ernsthaft behauptet werden. Dennoch ist nicht zu verkennen, dass die oft mit dem Ruf nach „political correctness“ verbundene Bekämpfung und Unterdrückung politisch unerwünschter Meinungen, sei es durch Blockaden, Forderungen nach Auftrittsverboten oder der Androhung sonstiger Repressalien zu einem gesellschaftlichen Klima führt, in dem der Einzelne zunehmend geneigt ist, eine inhaltliche Diskussion von Meinungen die abseits des Mainstreams liegen, eher zu meiden. Statt unterschiedliche Meinungen auszuhalten und Toleranz zu üben. wird der öffentlich Diskurs vielfach blockiert. Die Bereitschaft, einen Dissens zu akzeptieren, sinkt. Ohne dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch nur ansatzweise rechtlich tangiert ist, besteht damit die konkrete Gefahr, dass der geistige Meinungskampf, der für einen demokratisch verfassten Rechtsstaat von existentieller Bedeutung ist, zum Erliegen kommt.
Der vor allem von linken und linksliberalen Gruppierungen oft fanatisch geführte Kampf gegen unerwünschte Meinungen ihrer Gegner ist im Übrigen auch kontraproduktiv. Von den Aktionen der Linken profitieren nämlich insbesondere die Rechtspopulisten in unserer Gesellschaft. Denn eines der Kernelemente ihrer Öffentlichkeitsarbeit ist es, sich über die Blockaden, „Sprechverbote“ und den linken „Meinungsterror“ zu empören und sich im gleichen Atemzug als Opfer linker Intoleranz zu inszenieren. Eine Inszenierung, die angesichts der oben dargestellten Umfrageergebnisse offenbar durchaus erfolgreich ist.
Die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit ist von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft und eine demokratische Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sie zu gewährleisten ist nicht nur Aufgabe von Parlament und Regierung, sondern gleichermaßen Verpflichtung der Zivilgesellschaft. Daher müssen wir uns mit aller Kraft gegen jegliche Relativierung dieses Freiheitrechts im Namen der politischen Korrektheit zur Wehr setzen.
Auch radikale, mit unseren kulturellen Wertvorstellungen nur schwer zu vereinbarende Meinungsdifferenzen müssen wir ertragen. Diese müssen wir argumentativ bekämpfen, ohne jedoch das Recht auf Meinungsfreiheit zu relativieren. Denn die Meinungsfreiheit findet ihre Schranken nur in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Die Entscheidung, was von der Meinungsfreiheit gedeckt wird, darf nicht den politischen Vorlieben und kulturellen Wertvorstellungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen unterworfen werden. Sie obliegt allein dem Gesetzgeber und im Streitfall den zuständigen Gerichten.
Wolfgang Hurnik
Anmerkung der Redaktion:
Der Vorstand des Verbands Berliner Verwaltungsjuristen hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Ausführungen in diesem Beitrag angeschlossen.