Stand: 09/2024
§ 1 Grundsatz
(1) Gemäß § 5 der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitrags- und Gebührenordnung.
(2) Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die sonstigen Gebühren fest.
(2) Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge werden wirksam zum 1. Januar des folgenden Jahres, sofern nicht im Beschluss ein anderer Termin festgelegt wird.
§ 3 Beitrag, Fälligkeit
(1) Der Beitrag beträgt 24,00 EUR pro Kalenderjahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01.03. eines laufenden Jahres fällig und muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Beitragskonto des Vereins eingegangen sein, andernfalls befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug.
(3) Jedes Mitglied hat für die pünktliche Entrichtung des Beitrags Sorge zu tragen.
Beitragsrechnungen werden vom Verein grundsätzlich nicht verschickt.
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf derartige Maßnahmen besteht nicht.
§ 4 Gebühren
Im Falle des Zahlungsverzuges wird für jede Mahnung eine Kostenpauschale i.H.v. 3,00 Euro berechnet.
§ 5 Beitragskonto
(1) Der Verein richtet ein Beitragskonto ein und teilt diese Kontoverbindung seinen Mitgliedern in geeigneter Form mit.
(2) Beitrags-Überweisungen auf andere Konten des Vereins sind nicht zulässig.
(3) Barzahlungen sind ausgeschlossen.
(4) Der Verein kann seinen Mitgliedern das Lastschriftverfahren anbieten.
§ 6 Änderung der persönlichen Verhältnisse
(1) Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie Anschriften- oder Namensänderungen sind unverzüglich und ohne besondere Aufforderung mitzuteilen.
(2) Geschieht dies nicht, können angefallene tatsächliche Kosten (z.B. Gebühr für eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder Porto) dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde in der Jahresmitgliederversammlung am 11. September 2024 beschlossen und tritt sofort in Kraft.