VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Verwaltungsgericht Berlin:

Die Besoldung von Richtern mit kinderreichen Familien in den Jahren 2011 bis 2020 ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig (Beschluss vom 16. November 2023).

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach einer Mitteilung des Deutschen Richterbundes/Berlin in mehreren Verfahren Vorlagebeschlüsse betreffend die familienbezogenen Bestandteile der R-Besoldung erlassen. Das Verwaltungsgericht hält die familienbezogenen Leistungen für Dienstkräfte mit mehr als zwei Kindern in den Jahren 2011 bis einschließlich 2020 für verfassungsrechtlich unzureichend und hat die entsprechenden Regelungen der Berliner Besoldungsrechts dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 in Bezug auf die nordrheinwestfälische Besoldung entschieden, dass die Zuschläge ab dem dritten Kind um mindestens 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung liegen müssen (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17 u.a). Das Verwaltungsgericht hat nunmehr festgestellt, dass die für das dritte und vierte Kind gewährte zusätzliche Nettoalimentation in Berlin nicht einmal die Summe der Leistungen erreichte, die ein Grundsicherungsempfänger für seine Kinder erhalten hätte.

Die Bewertung des Verwaltungsgerichts Berlin dürfte in ihren wesentlichen Aussagen auch auf die Besoldung der Berliner Beamten zutreffen. Dies gilt umso mehr, als das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 mit seinen kinderbezogenen Leistungen erheblich steigen soll.

Auch vor dem Hintergrund dieser Vorlagebeschlüsse raten wir dringend, noch in diesem Jahr Widerspruch gegen die derzeitige, auch in diesem Punkt unzureichende Besoldung einzulegen.

Der Vorstand