VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Am 15. November 2023 war der Vorstand in der Senatsverwaltung für Finanzen, um mit Herrn Staatssekretär Schyrocki aktuelle Fragen des Dienst- und Besoldungsrechts zu erörtern.

Bei dem in sehr freundlicher Atmosphäre geführten Gespräch ging es insbesondere um die Frage der Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre, die Umsetzung der anstehenden Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Beamtenbesoldung in Berlin sowie Grundfragen künftiger Besoldungsanpassungen.

Der Senat beabsichtigt, die allgemeine Altersgrenze im Verlauf der Legislaturperiode auf 67 Jahre anzuheben und damit die Sonderstellung der Berliner Beamten zu beenden. Ein entsprechendes Gesetz ist frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 zu erwarten.

Die voraussichtlich im Jahr 2024 zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung wird der Senat im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Besoldung zum Anlass nehmen, die gerichtlich festgestellten Mängel zügig zu beseitigen. Nach unserer Einschätzung dürfte dies aber, ähnlich wie in anderen Bundesländern, nicht zu einer umfassenden Neustrukturierung der Besoldungsstufen unter Berücksichtigung des Abstandsgebots führen. Im Übrigen geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Beamtenbesoldung spätestens ab 2021 den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge. Ob dies auch im Hinblick auf das Abstandsgebot gilt, darf bezweifelt werden und sollte, wie auch in den Vorjahren, für uns Anlass zur Einlegung von Widersprüchen sein.

Hinsichtlich künftiger Besoldungsanpassungen hat die Finanzverwaltung bestätigt, dass Sie eine Anpassung an das Bundesgrundniveau (also ohne Ministerialzulage) anstrebt und diese in mehreren Stufen erfolgen soll. Ob dies durch entsprechende Reglungen im Tarifbereich begleitet werden wird, bleibt abzuwarten. Im Übrigen wurde auf die laufenden Tarifverhandlungen der TdL verwiesen, deren Ergebnisse durch ein entsprechendes Besoldungsgesetz zeitnah auf die Beamten übertragen werden sollen. Die in der Vergangenheit über Jahre praktizierte und um mehrere Monate verzögerte Besoldungsanpassung dürfte damit - hoffentlich - ihr Ende gefunden
haben.

Der Vorstand