(zu richten an die jeweilige Dienst- bzw. Versorgungsbehörde)
Hier finden Sie die Vorlage für einen Musterwiderspruch:
(PDF Download)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2020 – 2 BvL 4/18 zur Berliner Richterbesoldung lege ich hiermit
Widerspruch
gegen die Höhe meiner laufenden Besoldung/Versorgung ein.
Meine Besoldung/Versorgung ist nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind insoweit mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar.
Diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung im Land Berlin gelten auf Grund der im wesentlichen identischen Besoldungshöhe der Beamten in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, gleichermaßen für die vergleichbaren Besoldungsgruppen der A-Besoldung, wegen der Verletzung des Abstandsgebots letztlich aber auch für die B-Besoldung.
Eine Gesamtschau der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergibt, dass die gewährte Besoldung evident unzureichend ist. Sie genügt nicht, um Richtern und Staatsanwälten, aber auch vergleichbaren Beamten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist auch eine rückwirkende Behebung hinsichtlich der Beamten erforderlich, die sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dabei ist es unerheblich, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.
Ich beantrage Überprüfung und rückwirkende Angleichung meiner Bezüge unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Wegen derzeit noch anhängiger Verfahren zur Berliner Beamtenbesoldung bin ich vorläufig mit einem zeitweiligen Ruhen des Widerspruchsverfahrens einverstanden. Zugleich beantrage ich, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen